Zufallsbild |
 |
 us20070502 004
|
 |
07.02.2012, 02:50
|
 |
 |
Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen. 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung. 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will,
ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für
alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 2. Der
erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §
2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 3. Vom Kunden in
Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 4. Das
überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 6.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2. Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r
sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall
ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist. 4. Jede über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere
für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die
Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht
nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3.
AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, -
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch
soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden
handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im
Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Hardcopies geeignet sind. 5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur
bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als
Motiv benutzt werden. 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch
nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen. 7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei
denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt
dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung
sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge. 2. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag
mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm
überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts
sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 3. Der Fotograf haftet nicht
für Schäden , die durch unsachgemäße Lager- und Behandlung der
Lichtbilder durch den Kunden entstehen. 4. Der Fotograf ist
berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde,
tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den
Kunden ab. 5. Die Versendung von Lichtbildern, Vorlagen etc.
erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder
2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3. Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 4. Das Honorar gemäß V.
!. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlich wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme
an. 5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland. 2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
|
 |